Glossar für Mieter

Finden Sie hier alle wichtigen Begriffe in Immodio !

A

Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Warnung Ihres Vermieters, wenn Sie gegen Pflichten aus dem Mietvertrag verstoßen haben – zum Beispiel durch wiederholte Ruhestörung oder Zahlungsverzug. Sie soll Sie auf das Fehlverhalten hinweisen und Ihnen die Gelegenheit geben, dieses zukünftig zu unterlassen.

Auszug

Der Auszug bezeichnet das Ende Ihres Mietverhältnisses und die Rückgabe der Wohnung. Dabei wird die Wohnung in der Regel besenrein und in dem vertraglich vereinbarten Zustand übergeben.

B

Befristetes Arbeitsverhältnis

Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsvertrag, der von Anfang an zeitlich begrenzt ist. Bei Wohnungsbewerbungen wird häufig danach gefragt, ob Ihr Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist. Diese Information ist für Vermieter wichtig, um Ihre finanzielle Stabilität einzuschätzen. Sie sind als Mieter verpflichtet dabei wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Befristung

Eine Befristung im Mietvertrag legt das Ende des Mietverhältnisses bereits zu Beginn fest. Nach Ablauf der Befristung endet der Vertrag automatisch, es sei denn, beide Parteien vereinbaren eine Verlängerung oder der vertraglich vereinbarte Befristungsgrund entfällt.

Betriebskosten

Betriebskosten sind die regelmäßig anfallenden Kosten, die dem Eigentümer durch den laufenden Betrieb und die Bewirtschaftung eines Grundstücks oder Gebäudes entstehen – etwa für Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder Hausreinigung. Gemäß Betriebskostenverordnung können diese Kosten rechtswirksam auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich, basierend auf den monatlichen Vorauszahlungen des Mieters.

Betriebskostenvorauszahlung

Die Betriebskostenvorauszahlung ist ein monatlicher Betrag, den Sie zusätzlich zur Kaltmiete zahlen. Dieser soll die zu erwartenden Nebenkosten abdecken und wird jährlich mit der Betriebskostenabrechnung verrechnet.

Bürge

Ein Bürge ist eine Person, die sich verpflichtet, für die Erfüllung Ihrer mietvertraglichen Pflichten, insbesondere für die Zahlung der Miete, einzustehen. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, übernimmt der Bürge die Haftung und leistet die entsprechenden Zahlungen.

Bürgschaft / Mietaval

Eine Bürgschaft, auch Mietaval genannt, ist eine Garantie (meist von einer Bank oder Versicherung ausgestellt), dass im Falle unbezahlter Schäden oder Schulden entsprechende Zahlungen geleistet werden, wenn das Mietverhältnis endet. Dies kann eine Alternative zur klassischen Mietkaution sein.

E

Einkommensnachweise

Einkommensnachweise sind Unterlagen, die Ihr regelmäßiges Einkommen belegen. Dazu gehören z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Steuerbescheide, Bescheinigungen über Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Elterngeld), Unterhaltszahlungen oder Stipendien. Bei Selbstständigen wird in der Regel eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder ein Einkommenssteuerbescheid verlangt. Diese Nachweise helfen Vermietern, Ihre Zahlungsfähigkeit im Rahmen der Wohnungsbewerbung realistisch einzuschätzen.

Einheit

Eine Einheit ist eine einzelne, vermietbare Einheit innerhalb eines Objekts - also Ihre konkrete Wohnung. Im Mietvertrag wird diese auch Mietsache genannt.

Einliegerwohnung

Eine Einliegerwohnung im mietrechtlichen Sinne ist eine Wohneinheit innerhalb eines Objekts, das vom Vermieter selbst bewohnt wird und insgesamt zwei Einheiten umfasst. Für Einliegerwohnungen gelten teilweise besondere mietrechtliche Regelungen.

F

Fälligkeit der Miete

Die Fälligkeit der Miete beschreibt den Zeitpunkt, bis zu dem die Miete spätestens auf dem im Mietvertrag angegebenen Konto des Vermieters gutgeschrieben sein muss. In der Regel ist die Miete gemäß § 556b BGB bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen – also für den laufenden Monat. Abweichende Regelungen können im Mietvertrag individuell vereinbart sein.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung – ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen.

G

Gesamtmiete

Die Gesamtmiete ist der Betrag, den Sie monatlich zahlen müssen. Sie setzt sich aus der Nettokaltmiete, den Betriebskosten und eventuell weiteren Bestandteilen wie z.B. Gartenmiete oder Stellplatzmiete zusammen.

H

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen – etwa wenn Sie in Ihrer Mietwohnung versehentlich Schäden verursachen. Als Mieter haften Sie in solchen Fällen persönlich. Deshalb wird eine bestehende Haftpflichtversicherung bei Wohnungsbewerbungen oft verlangt. Jetzt Haftpflichtversicherungen vergleichen und mit dem passenden Tarif Geld sparen !*

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung schützt Ihr persönliches Eigentum in der Mietwohnung – etwa vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel. Sie ist für Mieter besonders sinnvoll, da die Gebäudeversicherung des Vermieters nur Schäden am Gebäude selbst abdeckt, nicht aber Ihre Möbel, Elektronik oder Kleidung. Vergleichen Sie jetzt günstige Hausratversicherungen und schützen Sie Ihr Zuhause schon ab wenigen Euro im Monat.*

Haushaltsnettoeinkommen

Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller monatlichen Nettoeinkommen aller Personen, die in einem Haushalt leben und gemeinsam in eine Wohnung einziehen möchten – z. B. Partner, Mitbewohner oder volljährige Kinder. Diese Angabe dient Vermietern dazu, die Zahlungsfähigkeit des Haushalts realistisch einzuschätzen. Das Haushaltsnettoeinkommen darf vom Vermieter bereits vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins erfragt werden, um geeignete Interessenten im Voraus auszuwählen.

Heizkosten

Heizkosten sind die Kosten, die für die Beheizung Ihrer Wohnung anfallen. Diese werden meist über die Heizkostenabrechnung erfasst und nach Verbrauch oder Wohnfläche auf die Mieter umgelegt.

I

IBAN

Die IBAN ist eine standardisierte Kontonummer, die jedes Bankkonto innerhalb Europas und vieler weiterer Länder eindeutig identifiziert. Sie wird bei allen nationalen und internationalen Überweisungen verwendet. Als Mieter benötigen Sie die IBAN Ihres Vermieters, um die monatliche Miete korrekt zu überweisen. Achten Sie darauf, die IBAN exakt anzugeben, damit Ihre Zahlung dem richtigen Mietkonto zugeordnet werden kann. Die IBAN Ihres Vermieters finden Sie in der Regel im Mietvertrag.

Indexmiete

Bei einer Indexmiete ist die Höhe Ihrer Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt also an die allgemeine Inflation. Das bedeutet: Ihre Miete verändert sich dann, wenn sich der Index ändert.

Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Abwicklung der Schulden einer zahlungsunfähigen Person oder eines Unternehmens. Als Mieter müssen Sie ein laufendes oder abgeschlossenes Insolvenzverfahren bei der Wohnungsbewerbung meist angeben, da es Ihre Bonität beeinflusst.

itsmydata

itsmydata ist ein Münchner Unternehmen und Partner von Immodio. Es bietet Ihnen eine datensparsame Alternative zur klassischen SCHUFA-Auskunft. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten und erhalten einen transparenten Bonitätsnachweis, der bei Vermietern anerkannt ist.

itsmydata Bonitätspass

Der itsmydata Bonitätspass ist ein digitaler Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit – anerkannt bei Vermietern, datensparsam und direkt online verfügbar. Sie behalten die Kontrolle, wer welche Informationen sieht.

Jetzt hier itsmydata Bonitätspass beantragen*

itsmydata Mietermappe

Die itsmydata Mietermappe enthält alle wichtigen Nachweise für Ihre Wohnungsbewerbung inklusive Mietzahlungs-, Identitäts-, Einkommens- und Bonitätsnachweis. So müssen Sie bei der Bewerbung für eine Wohnung nur ein Dokument einreichen.

Jetzt hier itsmydata Mietermappe beantragen*

J

K

Kaltmiete

Die Kaltmiete (auch Nettokaltmiete) ist der reine Mietpreis für Ihre Wohnung ohne Betriebskosten. Auf diesen Betrag kommen noch die Betriebskosten hinzu, um die Gesamtmiete zu ergeben.

Kaution

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die Sie zu Beginn des Mietverhältnisses zahlen. Sie dient als Absicherung für eventuelle Schäden oder offene Forderungen am Ende des Mietverhältnisses.

Kautionsrückzahlung

Die Kaution wird nach dem Ende des Mietverhältnisses und der Wohnungsübergabe abgerechnet allerdings nicht sofort. Schäden an der Mietsache darf der Vermieter von der Kaution abziehen. Vermieter dürfen einen Teil der Kaution zurückhalten, wenn noch offene Forderungen bestehen. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an der Wohnung, unbezahlte Miete oder eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung. Die Rückzahlung kann deshalb auch einige Monate dauern, bis alle Abrechnungen abgeschlossen sind.

Kündigung

Eine Kündigung beendet das Mietverhältnis. Als Mieter können Sie in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Weitere Informationen zur Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Die Kündigung hat in schriftform zu erfolgen.

L

M

Mietbeginn

Der Mietbeginn ist der Zeitpunkt, an dem Ihr Mietverhältnis offiziell startet. Ab diesem Datum sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen und können die Wohnung nutzen.

Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung ist die Erhöhung Ihrer Miete. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach Modernisierungsmaßnahmen.

Mietverhältnis

In Immodio finden Sie unter Mietverhältnis alle wichtigen Informationen und Dokumente an einem Ort – darunter Ihren Mietvertrag, die Wohnungsgeberbestätigung und Übergabeprotokolle. Zudem können Sie Ihren Mietvertrag direkt digital unterzeichnen und bequem auf alle Unterlagen zugreifen.

Mietpreisbremse

Diese gesetzliche Regelung begrenzt die Miethöhe bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Die verlangte Miete darf in diesen Fällen maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer gibt an, für welchen Zeitraum der Mietvertrag mindestens bindend ist. Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch Sie oder den Vermieter ist innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich.

Monatliches Nettoeinkommen

Das monatliche Nettoeinkommen ist Ihr Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

N

Nachmieter

Ein Nachmieter ist eine Person, die nach Ihrem Auszug die Wohnung übernimmt. In manchen Fällen können Sie durch das Stellen eines geeigneten Nachmieters vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden. Hierbei bedarf es in der Regel jedoch das Einverständnis Ihres Vermieters.

Nettokaltmiete

Die Nettokaltmiete ist der Betrag, den Sie für die reine Nutzung Ihrer Wohnung bezahlen, ohne dass Betriebskosten oder Heizkosten enthalten sind.

O

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Als Mieter können Sie normalerweise mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündigen. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in Ihrem Mietvertrag

P

Probezeit

Die Probezeit ist ein befristeter Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit verkürzter Kündigungsfrist beenden können. Bei Wohnungsbewerbungen kann eine laufende Probezeit Ihre Bonität beeinflussen, da das Einkommen als weniger sicher gilt.

Q

R

S

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind kleinere Renovierungsarbeiten wie Tapezieren, Streichen oder Lackieren.

Staffelmiete

Bei einer Staffelmiete wird bereits im Mietvertrag festgelegt, dass und wann sich Ihre Miete in festen Beträgen erhöht – z. B. jährlich. Die Mietstaffeln gelten ab den dort vereinbarten Terminen automatisch, ohne dass es einer zusätzlichen Mitteilung durch den Vermieter bedarf.

T

U

Untermietverhältnis

Ein Untermietverhältnis liegt vor, wenn Sie als Hauptmieter Ihre Wohnung ganz oder teilweise – an eine andere Person weitervermieten. Dafür benötigen Sie in der Regel die vorherige Erlaubnis Ihres Vermieters. Die genauen Regelungen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Wird eine Untermiete ohne Zustimmung durchgeführt, kann das rechtliche Konsequenzen haben, darunter eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses. Als Hauptmieter bleiben Sie in jedem Fall weiterhin vollständig verantwortlich und haften gegenüber dem Vermieter.

Überbelegung

Eine Überbelegung liegt vor, wenn in Ihrer Wohnung mehr Personen wohnen, als es die vorgeschriebene Mindestwohnfläche pro Person erlaubt. Die genauen Anforderungen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Häufig gelten ca. 9-10 m² pro erwachsene Person und ca. 6 m² für Kinder unter 6 Jahren als Richtwert.

V

Vergleichsmiete

Die Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der gleichen Region. Sie dient als Grundlage für die Festsetzung der Miete bei neuen Mietverhältnissen oder Mieterhöhungen.

Versorgerverträge

Versorgerverträge sind Verträge mit Anbietern für Strom, Wasser, Gas. Ob und welche Versorgerverträge Sie selbst abschließen müssen, ist in der Regel im Mietvertrag geregelt. Prüfen Sie diesen genau, damit Sie wissen, welche Leistungen bereits über die Betriebskosten abgedeckt sind und welche Sie eigenständig organisieren müssen.

W

Warmmiete

Die Warmmiete ist die Gesamtmiete inklusive aller Nebenkosten wie Heizung und Warmwasser. Sie gibt Ihnen einen besseren Überblick über die tatsächlichen monatlichen Wohnkosten.

Weitere einziehende Personen

Weitere einziehende Personen bezeichnen alle Personen, die zusätzlich zu Ihnen als Mieter in die Wohnung einziehen, aber keine Mietvertragspartner werden sollen (z.B. minderjährige Kinder). Diese müssen bei Ihrer Bewerbung auf Immodio angegeben werden.

Wohnungsübergabeprotokoll

Das Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- oder Auszug. Es sollte alle erkennbaren Mängel, Zählerstände und den Zustand der Räume enthalten. Beide Parteien sollten es unterschreiben.

Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind. Sie brauchen dieses Schreiben, um sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 19 Bundesmeldegesetz). Ausgestellt wird die Bestätigung vom Vermieter oder der Hausverwaltung oder dem Makler.

In Immodio finden Sie die Wohnungsgeberbestätigung ab Mietbeginn direkt unter Dokumente in Ihrem Mietverhältnis. Wichtig: Ohne die Wohnungsgeberbestätigung ist die Anmeldung beim Amt nicht möglich

*Werbung: Immodio verwendet sogenannte Affiliate-Links, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhält Immodio eine Provision. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Zuletzt aktualisiert